Biowein

Biowein oder Ökowein sind zwar als Begriffe allgemein gebräuchlich, jedoch nicht weinrechtlich verankert. Bei Biowein ist aufgrund fehlender spezifischer kellerwirtschaftlicher Regeln für die Herstellung von Biowein für dessen Kennzeichnung bisher nur der Hinweis auf das Anbauverfahren zulässig. Wer den Begriff Biowein auf einem Weinetikett sucht, sucht vergebens. Da erst im Juni 2011 ein Vorschlag zur Verordnung zur Regelung spezifischer oenologischer Verfahren für die Herstellung von Biowein von der EU-Kommission nicht verabschiedet wurde wird noch so mancher Biowein gekeltert werden bis er sich auf offiziell Biowein nennen darf.

Biowein oder besser Wein aus ökologischem Anbau, der Einfachheit halber als Biowein bezeichnet, kommt dem Ideal eines Weines, der einen sowohl die Trauben als auch das Terroir schmecken lässt sehr nahe. Im Weinberg verzichtet der Biowinzer auf die Verwendung synthetischer Düngemittel und Spritzmittel und versucht ein biologisches Gleichgewicht im Weinberg zu schaffen, das die Widerstandskraft der Reben fördert und die natürlichen Feinde der Schädlinge stärkt. Durch Einsaat von Gründüngern, schonende mechanische Bodenbearbeitung, gezielte Düngung mit Komposten und organischem Material sowie den Verzicht auf übertrieben hohe Erträge erhält der Biowinzer langfristig einen gesunden, fruchtbaren Boden. Die geringen Erträge und der schonende Ausbau lassen zumeist konzentrierten, sortentypischen und charaktervollen Biowein entstehen.

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