Biowein ist endlich Biowein

Endlich kann Biowein auch Biowein genannt werden. Der Ständige Ausschuss für ökologischen Landbau (SCOF) hat am 8. Februar 2012 die Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung verabschiedet. Diese werden nach einem kurzen Verwaltungsverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union als eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 veröffentlicht.

Durch die neuen Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung kann jetzt Bio-Wein ab der Ernte 2012 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Bisher gab es lediglich Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau . Da bislang keine Kellerrichtlinien existierten war die Verwendung des Logos bei Wein untersagt. „Die jetzt vorliegenden Richtlinien erlauben eine klare Differenzierung zwischen „Bio-Wein“ und „Nicht Bio-Wein“. Sie ermöglichen es das positive Image des „Bio-Weines“ als gewachsen auf gesundem, fruchtbarem Boden, nach ökologischen Regeln erzeugt und mit deutlich geringeren zugelassenen Hilfsstoffen und oenologischen Verfahren sowie ohne Gentechnik vinifiziert, herauszustellen.“ (Quelle: Ecovin-Pressemitteilung).

Strittig bei den seit Jahren diskutierten Regelungen war vor allem die Begrenzung des Schwefeleinsatzes. Biowinzer aus Mitteleuropa verwiesen darauf, dass ohne eine ausreichende Schwefelung eine mikrobielle und sensorische Stabilisierung der Weine in ihren Breiten nur schwer möglich sei. Die getroffene Regelung gilt als akzeptabler Kompromiss zwischen den verschiedenen traditionellen önologischen Verfahren. Als Biowein können Weine ausgezeichnet werden, die bei der Vinifikation besondere Kriterien einhalten. Das Etikett muss das EU-Bio-Siegel tragen und die Codenummer des Zertifizierers tragen. Gemäß der neuen EU-Kellerwirtschaftsrichtlinie sind laut EU-Pressemitteilung weder Sorbinsäure noch Entschwefelung erlaubt, und der Sulfitgehalt muss deutlich (30-50 mg/l, abhängig vom Restzuckergehalt) unter dem Gehalt in herkömmlichem Wein liegen. Nach Einschätzung von Dr. Uwe Hofmann, Eco-Consult/Geisenheim, sind durch die Detailregelungen etwa 50% der für die konventionelle Weinerzeugung erlaubten Zusatzstoffe für die Biowein-Erzeugung nicht erlaubt. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass wenn Biowein draufsteht auch Biowein drin ist.


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